Im Europäischen Hochschulraum gewinnen Akkreditierung und Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Dies gilt auch für die Katholische Theologie. Der Heilige Stuhl als Teilnehmer des Bologna-Prozesses und die „Agenzia della Santa Sede per la Valutazione e la Promozione della Qualità delle Facoltà Ecclesiastiche - AVEPRO” setzen sich auf der Grundlage der “Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area” in Europa und darüber hinaus für Qualitätssicherung in der Theologie ein.

Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag überträgt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen der Stiftung Akkreditierungsrat, einer gemeinsamen Einrichtung der Länder. Der Akkreditierungsrat trifft auf der Grundlage von Gutachten die Entscheidung über die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) und von Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung).

Für die Durchführung der Begutachtungsverfahren in der Programm- und Systemakkreditierung sind die in Deutschland hierfür zugelassenen Akkreditierungsagenturen verantwortlich. Die Zulassung einer Agentur durch den Akkreditierungsrat erfolgt unter der Voraussetzung ihrer Registrierung bei EQAR (European Register of European Quality Assurance for Higher Education).

Nach den „Eckpunkten für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion“ der Kultusministerkonferenz müssen in Deutschland alle Studiengänge mit Katholischer Theologie/Religion akkreditiert werden.

Die Akkreditierung von Lehramts- und sonstigen Kombinations-Studiengängen mit Katholischer Religion/Theologie erfolgt durch die Agenturen, die auch die übrigen Studiengänge der jeweiligen Hochschule begutachten. Über die kirchliche Beteiligung informiert die „Handreichung zur kirchlichen Mitwirkung bei der Akkreditierung von Lehramts- und Kombinationsstudiengängen mit dem Fach Katholische Theologie/Religion“.

Vollstudiengänge in Katholischer Theologie bzw. kanonische Studiengänge in Philosophie etc. werden ausschließlich von der „Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland e.V. - AKAST“ begutachtet. AKAST arbeitet dabei einerseits mit dem Akkreditierungsrat und andererseits mit der Agenzia della Santa Sede per la Valutazione e la Promozione della Qualità delle Facoltà Ecclesiastiche (AVEPRO) sowie dem Heiligen Stuhl zusammen.

Bei der Beurteilung der Studiengänge sind neben den Vorgaben des staatlichen Hochschulrechts die staatskirchenrechtlichen Vorgaben einschließlich der in den Konkordaten bzw. Staatskirchenverträgen genannten einschlägigen kirchlichen Vorschriften zu beachten.