Meldung vom 21.05.2019

„Der Grund einer starken Demokratie“

Paderborner Moraltheologe Peter Schallenberg zu 70 Jahre Grundgesetz

Das Grundgesetz allein ist vielleicht nicht alles, aber ohne Grundgesetz wäre in der Bundesrepublik Deutschland vieles nichts. Darum dürften die Deutschen nach Ansicht von Professor Dr. Peter Schallenberg stolz sein, wenn am 23. Mai an die Unterzeichnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vor genau 70 Jahren erinnert wird.

Professor Dr. Peter Schallenberg lehrt Moraltheologie an der Theologischen Fakultät Paderborn | Foto: ThF-PB

 

„Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat sind ein hohes Gut und alles andere als selbstverständlich. Darum ist es wichtig, dass in Deutschland dieses besondere Jubiläum mit Freude und Dankbarkeit bedacht wird“, sagt Professor Dr. Peter Schallenberg, der an der Theologischen Fakultät Paderborn das Fach Moraltheologie lehrt und in Mönchengladbach die Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle der Deutschen Bischofskonferenz leitet. Mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 sei schließlich „der Grund einer neuen und straken Demokratie gelegt“ worden, „die aus den Ruinen der Diktatur und der Menschenverachtung erstanden war“.

Das Besondere und zugleich Herausfordernde des Grundgesetztes sei für den 55-jährigen Theologen bereits in der Präambel zu erkennen, in der „Gott als letzte Instanz der Verantwortung des Menschen“ genannt werde. Ebenso seien „die Grundrechtsartikel mit dem brillanten Artikel 1 und der Festsetzung der unantastbaren Würde des Menschen“ als „herausragender Verfassungstext und Ausgangspunkt allen weiteren rechtlichen und politischen Handelns“ anzusehen. „Es geht hier um einen liberalen, also im Kern freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, der von der unantastbaren Würde und Freiheit der Person ausgeht, deren Wohlergehen sich der Staat verpflichtet weiß“.

Aus Sicht von Professor Schallenberg basierten die Voraussetzungen des Grundgesetzes „im besten Sinne“ auf die Tradition der europäischen Aufklärung und des christlichen Menschenbildes im Anschluss an das Denken des Kirchenvaters Augustinus, meint Professor Schallenberg. Bereits in der Spätantike habe der frühere Bischof von Hippo den Staat als „einen Zustand der Gerechtigkeit“ beschrieben, der in dieser Welt angesichts von Mord und Todschlag als „Zivilisation von Recht und Gesetzesgerechtigkeit nötig“ sei. Zwar entspräche dieser Zustand nicht dem „ursprünglichen Gedanken Gottes vom Menschen“ und der Vorstellung eines paradiesischen Lebens, bleibe im Verhältnis aber immer „das kleinere Übel“.

„Das Beste wäre spontane und von Herzen kommende Liebe und Freundschaft unter den Menschen“, erklärt der Moraltheologe. Selbst wenn es Gott nicht gäbe, entspräche das der „ursprünglichen Berufung und dem Wesen des Menschen“. Allerdings sei diese „von Herzen kommende Liebe“ selten und so wankelmütig, dass „als Platzhalter und fernes Echo dieser Liebe die vom Gesetz kommende Gerechtigkeit“ einzuspringen habe, damit das Zusammenleben der Menschen gelingen könne.

Ein ganz anderer Punkt sei für Professor Schallenberg hingegen die Frage nach dem Glück des Menschen. Das könne der Staat nämlich nicht gewährleisten, „nur“ Überleben und Sicherheit: „Abel ist zufrieden im Wissen um Kains Zähmung durch das Gesetz, glücklich wäre er erst im Wissen um seine Liebe, die aber kann der Staat nicht erzwingen und Abel nur erhoffen“, sagt der Theologe. Darum seien Ehe und Familie auch Keimzelle des Staates und nicht etwa umgekehrt: „Staat und Gesetz sind vorläufig und werden überflüssig, sobald der paradiesische Zustand der unverbrüchlichen Liebe wieder erreicht ist, aus Sicht des Säkularismus am Sankt-Nimmerleins-Tag, aus Sicht des christlichen Glaubens am Morgen des Jüngsten Tages“.