Akkreditierung / Qualitätssicherung
Im Europäischen Hochschulraum gewinnen Akkreditierung und Qualitätssicherung zunehmend an Bedeutung. Dies gilt auch für die Katholische Theologie.
Der Heilige Stuhl als Teilnehmer des Bologna-Prozesses und die „Agenzia della Santa Sede per la Valutazione e la Promozione della Qualità delle Facoltà Ecclesiastiche - AVEPRO” setzen sich auf der Grundlage der “Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area” in Europa und darüber hinaus für Qualitätssicherung in der Theologie ein.
In Deutschland ist das Akkreditierungssystem für Hochschulen dezentral organisiert. Die Akkreditierung erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die wiederum durch den
Akkreditierungsrat akkreditiert sein müssen. Der Akkreditierungsrat hat den Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. In seinem Namen und nach seinen Kriterien und Regeln wird die Akkreditierung ausgesprochen.
Bei der Beurteilung der Studiengänge sind neben den Vorgaben des staatlichen Hochschulrechts die staatskirchenrechtlichen Vorgaben einschließlich der in den Konkordaten bzw. Staatskirchenverträgen genannten einschlägigen kirchlichen Vorschriften zu beachten.