Die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen, Theologische Fakultät, in Frankfurt am Main ist eine kirchlich und staatlich anerkannte Wissenschaftliche Hochschule. Sie dient der Forschung und Lehre im Gesamtbereich der theologischen Wissenschaft einschließlich der zu ihr hinführenden oder für sie bedeutsamen philosophischen, natur- und humanwissenschaftlichen Disziplinen.
1926 gegründet, steht die Hochschule in der Bildungstradition und Verantwortung des Jesuitenordens (Societas Jesu) und bietet allen Hochschulzugangsberechtigten eine qualifizierte akademische Ausbildung, die eine solide methodische Schulung vermittelt und dazu befähigt, im rasch fortschreitenden Wissensprozess Orientierung zu finden, die drängenden Gegenwartsfragen aus theologischer Perspektive selbstständig zu reflektieren und den späteren Beruf kompetent auszuüben. Dabei legt die Hochschule Wert auf ein ganzheitlich gestaltetes Studium.
Die Hochschule wird von der Deutschen Provinz der Jesuiten mit Sitz in München getragen und von der Diözese Limburg sowie den (Erz-)Bistümern Hamburg, Hildesheim und Osnabrück unterstützt.
Zugleich beteiligt sich die Hochschule durch die Vortrags- und Publikationstätigkeit der Professoren am öffentlichen Gespräch über die Fragen der Gegenwart und Zukunft aus der Perspektive der katholischen Theologie und Soziallehre. Damit setzen die Jesuiten eine Tradition ihres Ordens im Kontext der heutigen Zeit fort. Denn seit der Gründung der Gesellschaft Jesu durch Ignatius von Loyola (1540) stellen sie sich im Dienst der Kirche den geistigen Herausforderungen der jeweiligen Zeit, verpflichtet der »je größeren Ehre Gottes« und dem »je größeren Dienst für die Menschen«.
Universitas
Die Hochschule verbindet gewissermaßen das klassische mit dem modernen Universitätsideal. Vom Ursprung her bedeutet »Universität« nicht die Gesamtheit der Disziplinen, sondern die Gemeinschaft (universitas) der Lehrenden und Lernenden, die gemeinsam auf der Suche nach der Wahrheit sind. In diesem Sinn bietet die Hochschule, verglichen mit anderen kirchlichen und staatlichen Fakultäten, unter verschiedener Rücksicht vorteilhafte Studienbedingungen: Das Zahlenverhältnis der Lehrenden zu den Studierenden ist überaus günstig; überdies wohnt der weitaus größte Teil der Professoren sowie ein Teil der Studenten auf dem Campus, so dass ein reger Austausch begünstigt wird. Die räumliche Nähe bietet den Studierenden die Chance einer engeren Verbindung von intellektueller, geistlicher und menschlicher Bildung, wie sie auch den Dozierenden einen unkomplizierten Kontakt zur Studentenschaft ermöglicht.
Die Hochschule Sankt Georgen pflegt auf ihrem Campus nicht nur die universitas der Dozierenden und Studierenden, sondern orientiert sich auch an dem von Wilhelm von Humboldt begründeten Universitätsideal der Einheit von Forschung und Lehre; diese beziehen sich vornehmlich auf die theologischen Wissenschaften und ihre Grenzgebiete. Schwerpunkte der Forschung liegen auf den Gebieten der Exegese des Alten und Neuen Testaments, der Patristik, der Kirchengeschichte, der Byzantinistik, der theologischen Mediävistik und der Soziallehre. Die Einheit von Lehre und Forschung findet ihren Ausdruck nicht nur in der wissenschaftlichen Zeitschrift »Theologie und Philosophie« sowie in zahlreichen Veröffentlichungen, sondern auch in den Instituten der Hochschule, in interdisziplinären Dialogen, zum Beispiel mit der Medizin oder mit den Wirtschaftswissenschaften, sowie in Symposien zu aktuellen Gegenwartsfragen und bei wissenschaftlichen Fachkongressen, die regelmäßig veranstaltet werden.
Als »Theologische Fakultät« verleiht die Hochschule folgende akademische Grade:
- Bachelor in Philosophie (B.A.)
- Magistra/ Magister in katholischer Theologie (Mag. theol.)
- Diplom in katholischer Theologie (Dipl. theol.) - läuft aus -
- Lizentiat in katholischer Theologie (Lic. theol.)
- Doktorat in katholischer Theologie (Dr. theol.)
- Doctor of Philosophy(PhD)
- Habilitation in katholischer Theologie (Dr. theol. habil.)
Alle akademischen Grade gelten auch im staatlichen Rechtsbereich.
Die an der Hochschule absolvierten Studiengänge und Prüfungen - insbesondere die Diplomprüfung - werden aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 26. August 1980 (IV A 1.1 - 630/30 - 77) bei der ersten Staatsprüfung für das Lehramt auf Antrag anerkannt.